Die Entstehung der «Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte»

Wegbereiterin des Schweizerischen Landesmuseums und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege

Die «Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte GSK» trägt ihren Namen seit 1934 und ist aus der 1880 in Zofingen gegründeten «Vaterländischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Denkmäler» hervorgegangen. Die Gründerpersönlichkeiten der Vereinigung entstammten dem «Schweizerischen Kunstverein» und ihr erster Präsident war der Genfer Maler Théodore de Saussure, Enkel des Naturforschers Horace Bénédict de Saussure. Die Vizepräsidentschaft übernahm der Zürcher Kunsthisoriker Johann Rudolf Rahn. Die «Vaterländische Gesellschaft für Erhaltung historischer Denkmäler» hatte sich nicht nur den Schutz und die Restaurierung von Baudenkmälern zur Aufgabe gemacht, sondern auch die Erhaltung einzelner beweglicher Kunstwerke, die zu diesem Zweck in Museen gesammelt werden sollten, sowie die Förderung eines besseren Kunstverständnisses und die Unterstützung der Kunstschaffenden. In den von der Versammlung vom 20. Juni 1880 beschlossenen Statuten wurde der Name der Gesellschaft in «Verein für Erhaltung vaterländischer Kunstdenkmäler» abgeändert. Das Reglement schrieb vor, dass die zufliessenden Geldmittel zu zwei gleichen Teilen aufgeteilt, verwaltet und einerseits zur Finanzierung von Publikationen, andererseits für den Ankauf von Kunstwerken und wertvollen historischen Altertümern verwendet werden sollten. Dieser Teil der Gelder sollte ebenfalls, in vollem Unfang oder teilweise, für die Restaurierung historischer Baudenkmäler aufgewendet werden, die von Zerstörung und Verfall bedroht waren.

Anlässlich der Generalversammlung von 1881 in Lausanne änderte die Gesellschaft einmal mehr ihren Namen und nannte sich nun «Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler». Sie befasste sich in der Folge vor allem mit dem Ankauf von Objekten und Gebäuden von nationaler Bedeutung, ohne jedoch die Publikationen zu vernachlässigen. Im Jahr 1881 erschien eine kurze Abhandlung des Kunsthistorikers Johann Rudolf Rahn über das Reliquienkreuz von Engelberg (Ende 12. oder Anfang 13. Jh.). Der gleiche Autor veröffentlichte eine Beschreibung der Fenster der reformierten Kirche von Saint-Saphorin (Waadt) aus dem Jahr 1530 und einen Beitrag über die Casa Borrani (oder Serodine) in Ascona mit ihrer barocken Fassade. An der Generalversammlung 1882 wurde die Schaffung eines Inventars für Gebäude mit Erhaltungs- oder Restaurierungsbedarf gefordert. Auch Kunstwerke im Eigentum des Staats oder von Privatpersonen sollten aus der gleichen Befürchtung, sie könnten zerstört oder verkauft werden, in dieses Inventar aufgenommen werden.

Im März 1884 beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern in seiner Antwort auf eine Motion zur Schaffung eines Schweizerischen Landesmuseums die «Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler» mit dem Ankauf einer bestimmten Anzahl Objekte ihrer Wahl, die in den Eigentum der Eidgenossenschaft übergehen sollten. Die Vollziehungsverordnung vom 25. Februar 1887 legte die Schaffung einer «Eidgenössischen Kommission für Erhaltung schweizerischer Altertümer» fest, deren Pflichten und Rechte dem Vorstand der «Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler» übertragen wurde, deren Statuen im gleichen Jahr ihrer neuen Aufgabe angepasst wurden.

Die Gründung des Schweizerischen Landesmuseums

Mit dem Beschluss des Bundesrates von 1891, ein Schweizerisches Landesmuseum mit Sitz in Zürich zu schaffen, erfolgte eine Neuorientierung. Aufgrund des Entscheids vom 12. März 1892 gehörte der Erwerb von Altertümern ab sofort nicht mehr zu den Aufgaben der «Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler», sondern fiel in die Kompetenz des Museums ebenso wie die Begutachtung der Subventionsgesuche für Ankäufe. Die Gesellschaft setzte ihre Tätigkeiten in den Bereichen Inventarisierung, Konservierung und Restaurierung historischer Bau- und Kunstwerke sowie Grabungen fort. .1896 wurde Karl Stehlin, damaliger Präsident der Gesellschaft (1895-1898) und Nachfolger von Julius Kunkler (1888-1895), mit der Führung einer Subkommission für Forschungen über die Römerzeit betraut. Josef Zemp (1898-1904 und 1915-1916) und Albert Naef, der die Präsidentschaft von 1904 bis 1915 übernommen hatte, setzten sich insbesondere für die gleichberechtigte Behandlung der verschiedenen Stile ein und widersetzen sich jeder Hierarchisierung aufgrund von Entstehungsepochen. Sie legten grosses Gewicht auf eine möglichst vollständige Konservierung des Originalbestands der Kunstwerke und setzten sich für die klare Unterscheidung zwischen originaler und wieder hergestellter Substanz ein, um jegliche Täuschung zu vermeiden. Ab 1899 diente der vom Schweizerischen Landesmuseum herausgegebene «Anzeiger für schweizerische Altertumskunde» als offizielles Organ der «Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler». Er wurde von 1901 an durch die «Mitteilungen» in deutscher und französischer Sprache ergänzt. Das erste Heft dieser Serie war den Glasgemälden im Chor der Kirche von Oberkirch bei Frauenfeld und dem Weinmarktbrunnen in Luzern gewidmet und enthielt Texte von Johann Rudolf Rahn und Josef Zemp. Der Staatsarchivar Robert Durrer erstellte eine Statistik der Monumente Ob- und Nidwaldens, die als Beilage zum «Anzeiger für schweizerische Altertumskunde» erschien und 1971 als Nachdruck neu aufgelegt wurde. Parallel dazu hatte 1900 Paul Ganz die Schaffung eines Verzeichnisses alter schweizerischer Glasmalereien, Scheibenrisse und Zeichnungen von Glasfenstern angeregt. Als neu ernannter Direktor des Kunstmuseums Basel hatte er 1902 bereits eine kleine Sammlung aufgebaut, die zum Ausgangspunkt des «Archivs für schweizerische Kunstgeschichte» wurde, während Johann Rudolf Rahn gleichzeitig damit begonnen hatte, ein Inventar der schweizerischen Kunstdenkmäler anzulegen.

Gründung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege

1915 beschloss das Departement des Innern die Einsetzung der «Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege», womit die Tätigkeit der Gesellschaft auf dem Gebiet der Denkmalpflege beendet wurde. Bestehen blieb lediglich ein jährlicher Kredit von vorerst 2000, später 3000 Franken für «kleine Restaurierungen», der bis 1960 ausbezahlt wurde. Nachdem nun die «Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler» zwei ihrer bedeutendsten Aufgabenbereiche – den Ankauf von Kunstwerken und die Denkmalpflege – eingebüsst hatte, sah sie sich zu einer Neuorientierung gezwungen und wandte sich vermehrt der publizistischen Tätigkeit zu.

Das Inventar der Kunstdenkmäler der Schweiz

1920 konnte unter der Präsidentschaft von Camille Martin (1916-1922) mit der wissenschaftlichen Inventarisation der Kunstdenkmäler der Schweiz begonnen werden. Samuel Guyer trieb die Inventarisierungsarbeiten im Kanton Zürich voran, etwas später begann Linus Birchler mit den entsprechenden Arbeiten in den Kantonen Schwyz und Uri. Der Vorstand der Gesellschaft ersuchte beim Bund um Subventionen und legte 1924 die Grundsätze für die Organisation der Arbeiten fest, die er fortan als ihre Hauptaufgabe bezeichnete. 1925 konnte die Gesellschaft im Einverständnis mit dem Departement des Innern und verschiedenen wissenschaftlichen Vereinigungen die Herausgabe des nationalen Inventars der Kunstdenkmäler der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an die Hand nehmen. Der erste, 1927 erschienene Band befasste sich mit den drei Bezirken des Kantons Schwyz (Einsiedeln, March und Höfe). Als Autor des Werks zeichnete der Architekturhistoriker Linus Birchler, erster Präsident der EKD.

Bis Ende 2023 wurden 147 Bände dieser Reihe publiziert. Zwischen 1982 und 2004 wurden sie durch das elfbändige Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920 INSA ergänzt. Weitere Publikationen der «Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte» sind die Schweizerischen Kunstführer, eine Reihe, die 1935 von Paul Ganz ins Leben gerufen worden war sowie regionale und kantonale Führer, Einzelbände zu spezifischen kunstgeschichtlichen und architektonischen Themen und schliesslich die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift Kunst+Architektur in der Schweiz.

Bibliographie: Erich Schwabe, «100 Jahre Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte», in: Unsere Kunstdenkmäler, XXXI/1980/4, S. 317-338 (französische Übersetzung J.F. Ruffy und italienische Übersetzung M. Bonjour, S. 338-365).